ORDINATION
MR Dr. Wolfgang Ziegler
Arzt für Allgemeinmedizin
Gemeindearzt

Linzer Straße 4
4550 Kremsmünster

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Berufsbild §49, §50 Schulungen Links    
             

Untersuchungen nach §49 und §50 ASchG

       
             

Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind für Tätigkeiten, bei denen die Gefahr einer Berufskrankheit besteht, Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgeschrieben.

Folgende Untersuchungen können in meiner Praxis durchgeführt werden: (unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Durchführung im Betrieb möglich):

§ 49: Chemisch-toxische Untersuchungen:

* Quarz- oder Asbesthaltiger Staub oder Hartmetallstaub
* Schweißrauch
* Benzolhomologe
(Toluol,Xylol)
* Halogenkohlenwasserstoffe
(Tri- u.  Perchloräthylen, Tetrachlorkohlenstoff, Tetrachloräthan, Trichlormethan, Chlorbenzole)
* Isozyanate
* Gasrettung und Atemschutz
* Hitze

§ 50: Lärmeinwirkungen:

* Hörtest bei gesundheitsgefährdender Lärmeinwirkung über 85 dBA

§ 51: Untersuchungen bei sonstigen besonderen Belastungen

* Nachtarbeit
* Arbeit mit krebserzeugenden Stoffen
* Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen etc.

Terminvereinbarungen unter 07583/6144 erbeten!