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BERUFSBILD |
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1.
Zieldefinition der arbeitsmedizinischen Tätigkeit Ausgangsbasis
für das Berufsbild bildet folgende Definition des Ziels der Arbeitsmedizin, die
sowohl der Perspektive der Wissenschaft als auch der Praxis Rechnung trägt: "Ziel
der Arbeitsmedizin ist es, mit dem Einsatz entsprechenden Fachwissens und
entsprechender Mittel die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu
erhalten und zu fördern. Somit dient sie dem Nutzen von Mitarbeiter und
Unternehmer. Aufgabe
der Arbeitsmedizin ist es,
Die Arbeitsmedizin
handelt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und psychosozialer
Kompetenz. Bei der Umsetzung ihrer Erkenntnisse im Betriebsalltag berücksichtigt
sie physische, psychische und soziale Einflüsse im Sinne einer ganzheitlichen
Betrachtungsweise." Dass
hier erstmals der Begriff "Leistungsfähigkeit" in eine Definition des
Faches Arbeitsmedizin Eingang gefunden hat, erklärt sich aus der Tatsache, dass
eine reduzierte Leistungsfähigkeit in der Regel ein Indiz für die negative
Wirkung eines Einflussfaktors auf den Mitarbeiter ist. In
der Erhaltung und Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der
Mitarbeiter besteht die Dienstleistung des Arbeitsmediziners und der Nutzen für
das Unternehmen. 2.
Positionierung des Arbeitsmediziners Dieses
Berufsbild beschreibt primär das Tätigkeitsprofil des Arbeitsmediziners,
dessen Aufgabe es ist, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der arbeitenden
Menschen zu erhalten und zu fördern. Basierend
auf ihrer Definition und Aufgabenstellung ist die Arbeitsmedizin die Präventivmedizin
schlechthin. Primäre
Aufgabe des Arbeitsmediziners ist, dafür zu sorgen, dass Menschen durch Arbeit
nicht krank werden bzw. ihre Leistungsfähigkeit verlieren. Der
Arbeitsmediziner muss seine Tätigkeit als umfassende und professionelle
Dienstleistung im Betrieb positionieren, kommunizieren und leben. Seine Tätigkeit
steht im Dienste aller Beteiligten im Betrieb, von seiner Kompetenz profitieren
Mitarbeiter und Unternehmer. Dies
erfordert vom Arbeitsmediziner adäquate Verhaltens- und Umsetzungsstrategien.
Er muss ein umfassendes Leistungsspektrum anbieten und darf sich nicht darauf
beschränken, bestehende Mängel aufzuzeigen. Für
einen produktiven Beitrag der Arbeitsmedizin zum Gesamterfolg eines Betriebes
ist die Übereinstimmung zwischen angebotener Leistung des Arbeitsmediziners und
der Erwartungshaltung des Unternehmens von großer Bedeutung. Die Vereinbarung
von Zielen ist – abgesehen von absoluten Minimalzielen, die in der Regel per
Gesetz definiert sind – daher immer ein konsensualer Vorgang zwischen
Unternehmen und Arbeitsmediziner. 2.1.
Entwicklungspotential Die
mögliche Bandbreite der Leistungen der Arbeitsmediziner der Zukunft entspricht
in etwa folgendem Stufenplan: Management
v. Humankapital, Erhaltung und Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit
durch Identifikation eines erweiterten Feldes gesundheits- und
leistungsbeeinflussender Faktoren, Verhütung von Arbeitsunfällen,
Berufskrankheiten und berufsbedingten Erkrankungen auf Basis
"traditioneller" Einflussfaktoren. Ein
Teil der Arbeitsmediziner wird sich auch weiterhin mit der Basis, sprich der
Vornahme von gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und der Verhütung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten befassen. Dabei
werden die "traditionellen" Einflussfaktoren auf Gesundheit und
Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, wie z.B. Arbeitsstoffe oder Arbeitsmittel,
relevant für seinen Handlungsbedarf bleiben. Der
Großteil der Arbeitsmediziner wird sich in Zukunft jedoch verstärkt auch mit
Faktoren befassen, die bisher kaum in Zusammenhang mit der Tätigkeit eines
Arbeitsmediziners gebracht wurden: so führen beispielsweise Organisationskultur
und Managementsysteme oder neue technologischen Entwicklungen in zunehmendem Maß
vor allem zu mentalen Belastungen und Beanspruchungen. Der
Arbeitsmediziner ist aus seinem ganzheitlichen Verständnis für den
"Produktionsfaktor Mensch" der Experte zur Betreuung, Erhaltung
und Förderung von "Humankapital" und daher prädestiniert, die
interdisziplinäre Funktion eines "Managers von Humankapital" zu übernehmen. Je
näher der Arbeitsmediziner an der Basis der Pyramide tätig ist, um so eher ist
analytisches Tiefenwissen um spezifische Arbeitssituationen vonnöten, je näher
er sich an der Pyramidenspitze positioniert, um so mehr muss systemisches,
interdisziplinär vernetztes Breitenwissen um das Unternehmen Fundament seines
Handelns sein.
2.2.
Voraussetzungen Formale
Voraussetzungen für die arbeitsmedizinische Tätigkeit sind das ius
practicandi als Arzt für Allgemeinmedizin oder als Facharzt eines
Sonderfaches und zusätzlich die Absolvierung des gesetzlich vorgeschriebenen
arbeitsmedizinischen Grundlagenlehrgangs an einer Akademie für Arbeitsmedizin,
der auch Bestandteil der Ausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin ist. Bei
einigen der geschilderten potentiellen Aufgaben eines Arbeitsmediziners handelt
es sich um interdisziplinäre Tätigkeiten, die über rein ärztliche Handlungen
hinausgehen. Soweit der Arbeitsmediziner in seiner Tätigkeit den ärztegesetzlichen
Rahmen überschreitet, sind die entsprechenden Berufsgesetze zu beachten. Weitere
Voraussetzung ist das arbeitsmedizinische Fachwissen, das in der Ausbildung
erworben und durch laufende Fortbildung auf dem neuesten Stand gehalten wird. Über
formale und fachliche Vorbedingungen hinaus ist das Vorhandensein bestimmter
persönlicher Eigenschaften ebenfalls Voraussetzung für eine erfolgreiche
arbeitsmedizinische Tätigkeit. Der
Arbeitsmediziner braucht Verständnis für die technologischen und ökonomischen
Zusammenhänge sowie soziales Engagement. Für
jeden Arbeitsmediziner, der Leistungen anbietet, die über den Bereich der
traditionellen Arbeitsmedizin hinausgehen - in noch viel höherem Ausmaß jedoch
für einen Manager, der im Bereich Entwicklung von Humanressourcen tätig wird
-, sind Kenntnisse und Fähigkeiten in den interdisziplinären Bereichen
Arbeitsorganisation, Wirtschaftspsychologie, Organisations- und
Personalentwicklung etc. unumgänglich. 2.3.
Kompetenz Unter
"Kompetenz" sind in diesem Zusammenhang zwei unterschiedliche Dinge zu
verstehen:
Der
Arbeitsmediziner muss sowohl über fachliche als auch über soziale Kenntnisse
und Fertigkeiten verfügen, er braucht jedoch auch Kreativität in der Lösung
von Problemen und insbesondere die Fähigkeit zur Umsetzung seiner Ziele und Maßnahmen. Wie
viel an persönlicher Kompetenz der Arbeitsmediziner im Betrieb einsetzen kann,
wird davon beeinflusst, wie viel Handlungspouvoir an ihn delegiert wird. Die
Stellung des Arbeitsmediziners im Betrieb muss ihm jedenfalls den direkten
Zugang zu allen arbeitsmedizinisch relevanten Informationen und zu den maßgeblichen
Entscheidungsträgern ermöglichen. 2.4.
Verantwortung Die
Verantwortung des Arbeitsmediziners ist sowohl unter dem Aspekt des
hippokratischen Eides als auch der rechtlichen sowie der persönlichen
Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber zu sehen. In
den rein medizinisch-ärztlichen Handlungen ist er weisungsfrei und absolut
eigenverantwortlich. Er unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. In Erfüllung
anderer gestellter Aufgaben ist die Verantwortung abhängig vom Ausmaß der vom
Auftraggeber delegierten Kompetenzen. 3.
Grundlage der arbeitsmedizinischen Tätigkeit – Modell der Einflussfaktoren Ausgangspunkt
für die weiteren Ausführungen ist die Tatsache, dass jeder Mitarbeiter
bestimmten Faktoren ausgesetzt ist, die seine Leistung bzw. seine Gesundheit
beeinflussen, so genannte "Einflussfaktoren". Diese Faktoren können
entweder klassische Schadstoffe sein, wie bestimmte Chemikalien, oder aber auch
solche, die primär zu mentalen Belastungen führen, wie z.B.
Kommunikationssysteme. Diese
Faktoren können bei unterschiedlicher Intensität bzw. Expositionsdauer
entweder nur oder auch Leistung bzw. Gesundheit beeinflussen. Wird
die Arbeitsmedizin auf gefährdungsspezifische Handlungen reduziert, so
dient sie ausschließlich der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
und berufsbedingten Erkrankungen. Das arbeitsmedizinische Handlungsspektrum ist
jedoch wesentlich breiter. Es basiert nicht nur auf gesundheitlichen Gefährdungen,
sondern setzt bereits bei leistungsmindernden Einflussfaktoren auf Physis
und Psyche des Mitarbeiters an. "Arbeitsstoffe",
"Arbeitsmittel", "Arbeitsorganisation" und
"Arbeitsumfeld" sind Faktoren, mit denen sich die Arbeitsmedizin in
traditioneller Weise beschäftigt. Die "neuen" Aspekte der
Arbeitsmedizin "Organisationskultur", "Führungssystem" und
"Informationstechnologie" wurden dagegen bisher vernachlässigt, da
sie nicht unmittelbar zu physischen Gefährdungen führen. Längerfristig
gesehen können jedoch auch diese durchaus zu körperlichen Erkrankungen führen.
Jedenfalls haben sie wesentlichen Einfluss auf die psycho-mentale Leistungsfähigkeit
der Mitarbeiter. Im
Zentrum der Betrachtung steht der Mitarbeiter, auf den die Faktoren einwirken,
der jedoch auch selbst – aufgrund seiner persönliche Eigenschaften,
Kenntnisse, Fähigkeiten, physischen und psychischen Leistungsvoraussetzungen -
einen Einflussfaktor darstellt. Das
System der Einflussfaktoren bildet die Basis für die Definition des
Leistungsspektrums der Arbeitsmedizin, denn jede arbeitsmedizinische Handlung
resultiert letztendlich aus dem Vorhandensein bestimmter Einflussfaktoren bzw.
deren Kombinationswirkung im jeweiligen Betrieb. 4.
Die arbeitsmedizinische Tätigkeit 4.1.
Grafische Darstellung des Prozessablaufs Trotz
der Verschiedenartigkeit der einzelnen arbeitsmedizinischen Handlungen ist es möglich,
diese Vielfalt auf einen einzigen Prozess zu verdichten und in einem allgemeinen
Prozessablauf darzustellen: siehe dazu „Berufsbild des Arbeitsmediziners“
auf der Homepage der Akademie für Arbeitsmedizin (www.aam.at) 4.2.
Instrumentarium Der
Erfolg des arbeitsmedizinischen Handlungsprozesses wird wesentlich von einem
Instrumentarium mitbestimmt, das mit jedem Handlungsschritt untrennbar verknüpft
ist, nämlich Kommunikation, Kooperation und Dokumentation. 4.2.1.
Kommunikation Die
Fähigkeit zur Kommunikation auf unterschiedlichsten Ebenen und in aus
verschiedensten Anlässen entstehenden Situationen ist eine Grundvoraussetzung für
den Erfolg der arbeitsmedzinischen Tätigkeit. Ein
Arbeitsmediziner muss gänzlich anderen Kommunikationsmustern folgen als er es
aus den "klassischen" medizinischen Umfeldern Krankenhaus bzw.
Ordination gewohnt ist:
Der
Aufbau eines funktionierenden Kommunikations- und Informationssystems ist
gefordert. 4.2.2.
Kooperation Das Eingehen von
Kooperationen ist im Komplex "Unternehmen" absolut unumgängliche
Voraussetzung für eine effiziente Arbeit, da der Betrieb als Gesamtes eine
bestimmte Leistung erbringt. Die
unterschiedlichen Kooperationsmöglichkeiten und –formen sind vom jeweiligen
Betrieb und den agierenden Personen bzw. zu bewältigenden Aufgaben abhängig.
Jedenfalls sind sie eng mit der Kompetenz (im Sinne von
"Handlungsspielraum") des Arbeitsmediziners und der
Kooperationspartner verbunden. 4.2.3.
Dokumentation Die
Dokumentation begleitet jeden Handlungsschritt des Arbeitsmediziners. Abgesehen
von der gesetzlichen Verpflichtung zur Dokumentation dient sie ebenso der
Festlegung von Zielen und ist letztendlich auch Basis für die
arbeitsmedizinische Qualitätskontrolle. 4.3.
Beschreibung des arbeitsmedizinischen Prozessablaufs Prozessauslösende
Ereignisse Die
Spirale des arbeitsmedizinischen Prozessablaufs beginnt sich zu drehen, wenn
eine Interessensgruppe (Unternehmer, Mitarbeiter, Behörde etc.) diesen Prozess
auslöst. Folgende
Ereignisse können prozessauslösend wirken:
1)
Identifikation der Einflussfaktoren Der
Arbeitsmediziner eruiert, welche Einflussfaktoren4 auf
Leistung und Gesundheit der Mitarbeiter im jeweiligen Betrieb vorhanden sind.
Dies ist eine "qualitative" Erhebung der Einflussfaktoren. Sie
erfolgt in der Regel durch persönliche Wahrnehmung der Arbeitsplatzverhältnisse
vor Ort sowie durch Gespräche mit anderen Fachleuten (Sicherheitsfachkräfte
etc.) und den Mitarbeitern. Dabei holt der Arbeitsmediziner Informationen über
Arbeitsorganisation, Arbeitsumfeld, Arbeitsmittel etc. ein. Er ergänzt diese
Informationen durch Einsichtnahme in vorhandene oder Beschaffung neuer
Unterlagen. 2a)
Analyse der identifizierten Einflussfaktoren Nach
Feststellung der Art der vorhandenen Einflussfaktoren analysiert der
Arbeitsmediziner die quantititative Ausprägung der identifizierten
Einflussfaktoren. Dies
erfolgt z.B. durch Messungen physikalischer Größen, Schadstoffkonzentrationen
etc. bzw. durch Fragebögen und standardisierte Interviews oder andere persönliche
Gespräche zur Erhebung psycho-mentaler Faktoren. Anschließend
bewertet der Arbeitsmediziner die identifizierten und analysierten
Einflussfaktoren; d.h., er beurteilt, inwieweit die vorhandenen Einflussfaktoren
Leistung und Gesundheit beeinflussen können, und entscheidet, ob die Intensität
und Dauer der Einwirkung des jeweiligen Einflussfaktors weitere
arbeitsmedizinische Handlungen erforderlich machen. Entscheidungsgrundlage ist
ein Vergleich zwischen den betriebsspezifischen Analyseergebnissen mit
anerkannten Standards 2b)
Analyse des Leistungspotentials des Mitarbeiters Nach
Feststellung von Art und Ausprägung der vorhandenen Einflussfaktoren bzw. der möglichen
Auswirkungen auf die Mitarbeiter untersucht der Arbeitsmediziner die
individuellen körperlichen und psycho-mentalen Voraussetzungen der von den
jeweiligen Einflussfaktoren betroffenen Mitarbeiter, und ermittelt damit das
Leistungs- bzw. Risikopotential. Dazu
führt er arbeitsmedizinische Untersuchungen (z.B. funktionsdiagnostische
Untersuchungen, ärztliches Gespräch) durch. Damit erhebt er einen aus
fachlicher Sicht objektiven physischen und psycho-mentalen Beanspruchungsstatus
des Mitarbeiters. Dabei hält er auch die subjektive Beurteilung des
Mitarbeiters fest. 2c)
Überprüfung der Kongruenz von Anforderungs- und Leistungsprofil Aufgrund
der in Schritt 2 a) und 2 b) erhobenen Parameter beschreibt der Arbeitsmediziner
Kongruenz (Übereinstimmung) bzw. Diskrepanz (Abweichung) zwischen dem aufgrund
der am Arbeitsplatz vorhandenen Einflussfaktoren bestehenden Anforderungsprofil
und dem Leistungsprofil des jeweiligen Mitarbeiters. Die
Bewertung erfolgt auf Basis seiner fachlichen und sozialen Kompetenz. 3)
Erarbeitung eines Grobkonzepts zur Festlegung zu erreichender Ziele Sollte
der Arbeitsmediziner eine Diskrepanz zwischen Anforderungs- und Leistungsprofil
festgestellt haben, definiert er konkrete Ziele zur Erhöhung der Kongruenz. Er
führt eine Grobplanung der zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen durch. Bei
der Maßnahmenplanung geht er folgendermaßen vor: Zunächst zielt er auf eine
Ausschaltung des jeweiligen Einflussfaktors ab. Ist dies nicht möglich, strebt
er eine Reduzierung des Einflussfaktors an. Ist auch dies nicht oder nur
eingeschränkt möglich, sieht er Maßnahmen, die dem persönlichen Schutz des
Mitarbeiters bzw. der Förderung und Entwicklung seiner individuellen Ressourcen
dienen, vor. Bei
der Zielfestlegung müssen gesetzliche Vorschriften befolgt werden, und es dürfen
gesetzlich festgelegte Mindeststandards nicht unterschritten werden. Bei der
Definition eines über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Stufenplans
von Zielen bis hin zu Optimalzielen fließt die Berücksichtigung von
wissenschaftlichen Standards und der unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen
ein. 4)
Präsentation von Erhebung, Bewertung und Grobkonzepten Abgestimmt
auf die jeweiligen Gesprächspartner entwirft der Arbeitsmediziner eine Präsentation,
die als Grundlage für die Entscheidungsträger dient. Dabei beschreibt er die
Erhebungsergebnisse, zeigt die angestrebten Ziele auf, begründet diese in
fachlicher Hinsicht und präsentiert die Lösungsansätze, die zur
Zielerreichung dienen sollen. 5)
Zielvereinbarung Im
Rahmen der Diskussion der Präsentationsinhalte legt der Arbeitsmediziner
gemeinsam mit den Entscheidungsträgern das zu erreichende Ziel sowie die
notwendigen organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen fest. 6)
Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenkatalogs und Umsetzung Auf
Basis der Zielvereinbarung konkretisiert der Arbeitsmediziner die Maßnahmen,
nimmt den Auftrag zu deren Umsetzung entgegen und setzt sie situations- und
zielgruppenorientiert um. 7)
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen Der
Arbeitsmediziner kontrolliert laufend die planmäßige Umsetzung und die
Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen. Im Falle von Abweichungen schlägt er
Korrekturmaßnahmen vor. 8)
Kontinuierliche Verbesserung Der
Arbeitsmediziner überprüft, ob es Maßnahmen gibt, die Grundlage für weitere
Verbesserungen sein können. Je nach Ergebnis dieser Prüfung beginnt ein neuer
Prozess beim entsprechenden Aufgabenschritt. 4.4.
Qualität der arbeitsmedizinischen Tätigkeit Qualität
ist ein Begriff der im allgemeinen Sprachgebrauch die hervorragende Güte eines
Produktes oder einer Dienstleistung bezeichnet. Die Assoziation mit
ausgezeichneter Leistung ist allerdings im Zusammenhang mit der wissenschaftlich
abgesicherten und in der Praxis bewährten Qualitätslehre nicht zutreffend. Im
Sinne der Qualitätslehre versteht man unter "Qualität" die Fähigkeit
eines Produktes, eines Prozesses etc. bestimmte, vorher vereinbarte oder
vorausgesetzte Anforderungen zu erfüllen. Im
Kapitel 4.3. wurde dargestellt, wie der Prozess der arbeitsmedizinischen Tätigkeiten
abzuhandeln ist. Der gesamte Prozessablauf ist Gegenstand der Qualitätssicherung.
Zentraler Punkt ist in diesem Zusammenhang der Schritt 5)
"Zielvereinbarung". Durch
die Instrumente der Qualitätssicherung werden die Leistungen des
Arbeitsmediziners jenseits von Gesetzen nutzenorientiert argumentiert.
Erwartungen klären - Vereinbaren – Durchführen – Überprüfen. Das sind
die Elemente der Qualitätssicherung – auch in den arbeitsmedizinischen Tätigkeiten
im Betrieb. Für
die arbeitsmedizinischen Tätigkeiten im Unternehmen bedeutet das, dass eine
Zielvereinbarung zwischen Arbeitsmediziner und Unternehmen erfolgen muss. Nur
wenn die erbrachte Leistung mit den vorher vereinbarten Zielen übereinstimmt,
kann von "Qualität" gesprochen werden. |
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